Rezeptologie und ...                                                                ab 2021 überarbeitete Heilmittel-Richtlinie

Am Allerliebsten behandle ich Sie.

 

Aber leider geht es nicht ohne Bürokratie, und da müssen wir alle durch.
Sie, Ihr Arzt, ich und zum Schluss die Krankenkasse. Wenn wir zusammenhalten, klappt es.  ;-)

Darum habe ich hier einmal abgebildet, was es so mit dem Rezept auf sich hat.

 

Es gibt gute Nachrichten: 

ab dem 01.01.2021 verbessern sich die Genehmigungsverfahren für Ihr Rezept.

Verbesserung der Heilmittel-Richtlinien

eine wesentliche Erleichterung für die Arztpraxis und für den Therapeuten mit maßgeblichen Vorteilen für Sie, den Patienten.

 

Viele Formularfelder in den Verordnungen werden nicht mehr benötigt und fallen weg. 

Das sind unter anderen Angaben wie Erst- und Folgeverordnung oder das Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls. 

 

Neu ist auch der erlaubte Zeitraum bis zum ersten Behandlungstermin von 14 auf 28 Tage. Ein dringlicher Behandlungsbedarf kann auf der neuen Heilmittelverordnung angekreuzt werden. Diagnosen und Leitsymptom werden getrennt notiert und es können drei vorrangige und ein ergänzendes Heilmittel verordnet werden. 

 

Blankoverordnung 

Hierbei nehmen die Ärzte weiterhin die Indikationsstellung und die Verordnung vor, doch der Heilmittelerbringer selbst kann entscheiden, welche Leistung, in welcher Dauer und Frequenz benötigt wird.

Überblick

 

Die neue HeilM-RL enthält folgende wesentliche Änderungen: 

 

Die bisherigen drei Verordnungsmuster durch einen einheitlichen Vordruck Muster 13 für alle Heilmittelbereiche ersetzt.

 

Längere Fristen für den Verordnungsbeginn: regulärer Behandlungsbeginn sind 28 Tage, dringlicher Behandlungsbedarf sind zukünftig 14 Tage, Einführung von Frequenzspannen. 

 

Abschaffung der verschiedenen Verordnungsarten: Erst-, Folgeverordnung und Verordnung außerhalb des Regelfalls werden eine Verordnung, die Mengensteuerung erfolgt künftig über eine orientierende Behandlungsmenge.

 

Verschlankter Heilmittelkatalog: Zusammenfassung der Diagnosegruppen von 22 auf 13 (z. B. EX, WS), somit können Wechsel der Diagnosegruppen (z. B. WS1 auf WS2 auf WS3) entfallen.

 

Vorrangige, optionale und ergänzende Heilmittel werden innerhalb einer Diagnosegruppe zusammengefasst.

 

Kombination von bis zu drei vorrangigen Heilmitteln sind auf einer Verordnung möglich.

Die alten Regeln gelten nicht mehr

R

E

Z

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P

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L

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G

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